Ich unterstütze den Vorschlag von Klaus.
Erläuterungen zur DSGVO sind zu entnehmen, dass Informationen über Vereinsmitglieder (z.B. Spielergebnisse, persönliche Leistungen, Mannschaftsaufstellungen, Ranglisten) auch ohne Einwilligung kurzzeitig im Internet veröffentlich werden dürfen. Voraussetzung ist, dass die Daten der Betroffenen nur Nachname, Vorname und Vereinszugehörigkeit (im Ausnahmefall Geburtsjahr) beinhalten dürfen und diese informiert sind.
Eine Veröffentlichung ohne Passwortschutz ist im Sinn der DSGVO eine Datenübermittlung an Jedermann. Es gilt dann die Maßgabe, dass die Daten nach angemessener Zeit gelöscht werden müssen. Was als angemessene Zeit angesehen wird, ist nicht definiert. Es hängt von der Bedeutung und dem daraus abzuleitenden Informationsinteresse ab. Ich schätze ein, dass die Teilnehmer am Spielbetrieb grosses Interesse haben, die Ergebnisdaten der letzten Saison für die eigene Wettkampfvorbereitung noch zu sehen.
Daher halte ich es auch für vertretbar, wenn wir die Ergebnisdaten der letzten Saison noch veröffentlichen.
Nach Ablauf der Folgesaison werden die Daten der Öffentlichkeit (also Jedermann) entzogen. Diese sind dann lediglich Intranetnutzern mit Passwortschutz zugänglich. Intranetnutzer sind z.B. priviligierte Mitglieder eines Landesverbandes, die für die Schachhistorie das Ergebnisarchiv nutzen.